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Bußgeld 8. Oktober 2026 5 min

Italienische Datenschutzbehörde verhängt 4.000 Euro gegen die Gemeinde Arvier: Eine Kamera filmte Fenster und Balkone einer Bürgerin, die Maskierung kam zu spät

Mehrere Zwecke ohne Rechtsgrundlage, allgemeine Schilder, unzureichende DSFA und Privatsphärenmaskierung erst nach Beginn des Verfahrens. Maßnahme Nr. 636 vom 23. September 2026

TL;DR

Mit der Maßnahme Nr. 636 vom 23. September 2026, bekannt gegeben am 8. Oktober, hat der italienische Garante gegen die Gemeinde Arvier (Aostatal, rund 800 Einwohner) 4.000 Euro verhängt. Die seit 2011-2012 betriebene und später erweiterte Anlage diente mehreren Zwecken ohne klare Rechtsgrundlage; eine Kamera erfasste Fassade, Fenster und Balkone eines Privathauses; die Maskierung kam erst nach Verfahrensbeginn; Schilder und DSFA waren unzureichend. Die Gemeinde muss nun die gesamte Anlage in Ordnung bringen.

Der Sachverhalt

Das Verfahren geht auf die Beschwerde einer Bürgerin zurück: Eine Gemeindekamera hatte einen Erfassungsbereich, der auch ihre Wohnung umfasste. Die Prüfung ergab eine Anlage zur Verkehrs- und Parkraumüberwachung, Kennzeichenerfassung, zum Umweltschutz und Katastrophenschutz, ohne dass die Gemeinde für jeden Zweck eine klare und angemessene Rechtsgrundlage bestimmt hatte.

Die Verstöße

  • RECHTSGRUNDLAGE. Mehrere sich überschneidende Zwecke, für keinen eine genau bestimmte Rechtsgrundlage.
  • VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. Die Erfassung von Fassade, Fenstern und Balkonen war für die angegebenen Zwecke nicht erforderlich: ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben.
  • DATENSCHUTZ DURCH TECHNIKGESTALTUNG. Die nach Verfahrensbeginn eingeführte Maskierung genügt nicht: Sie hätte von der Planung und Erstkonfiguration an vorgesehen sein müssen.
  • TRANSPARENZ. Die Schilder sprachen allgemein von „Sicherheit“, ohne die von der DSGVO verlangten Informationen.
  • DSFA. Die von der Gemeinde erstellte Folgenabschätzung wurde als unzureichend bewertet.

Maskierung wird geplant, nicht nachgeholt

Der nützlichste Punkt der Entscheidung: Einen privaten Bereich nach der Beschwerde zu schwärzen, heilt den Verstoß nicht, denn die Pflicht aus Art. 25 betrifft den Zeitpunkt der Planung und Konfiguration der Anlage. Eine Kamera, die jahrelang ein Haus gefilmt hat, bleibt ein Verstoß, auch wenn dieser Bildbereich heute schwarz ist.

Was die Gemeinde tun muss

  • Eine Bestandsaufnahme aller Kameras im Gemeindegebiet.
  • Zwecke und Rechtsgrundlage jeder Kamera genau festlegen.
  • Erfassungsbereiche prüfen und korrigieren, Privatwohnungen ausschließen und wo nötig maskieren oder verpixeln.
  • Eine vollständige Folgenabschätzung und neu formulierte Informationen für die Bürger.

Was das für den DSB bedeutet

Erstens: ein Anlagenverzeichnis führen mit Standort, Zweck, Rechtsgrundlage und einer Aufnahme des Erfassungsbereichs je Kamera. Zweitens: den Bildausschnitt bei jeder Installation und jeder Versetzung prüfen und maskierte Zonen dokumentieren. Drittens: eine Information der ersten Ebene (das Schild) mit Verantwortlichem, Zwecken und Verweis auf den Volltext gemäß EDSA-Leitlinien 3/2019. Viertens: eine DSFA, die jeden Zweck abdeckt, auch die Kennzeichenerfassung. Fünftens: alles bei jeder Erweiterung überprüfen — genau dann entstehen diese Fehler.

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