TL;DR für den Datenschutzbeauftragten
Wenn ein System Ihres Mandanten jemanden sperrt, ablehnt, herabstuft oder ausschließt, ohne dass ein Mensch die Entscheidung wirklich überprüfen kann, sind Sie im Anwendungsbereich des Art. 22 — und der Nachweis, dass die menschliche Beteiligung wesentlich ist, entsteht vorher, nicht nachher. Ein Ablauf, in dem eine Person auf „Bestätigen" klickt, ohne den Vorschlag umstoßen zu können, ist keine menschliche Beteiligung.
Was geschehen ist
Zwischen 2020 und 2022 sperrten Ubers Systeme Konten europäischer Fahrerinnen und Fahrer, die von Algorithmen des Betrugs verdächtigt wurden: als unnötig lang bewertete Strecken, angenommene und nicht ausgeführte Fahrten. Nach Feststellung der Behörde wurden einige Konten auch aufgrund schlechter Kundenbewertungen dauerhaft deaktiviert, ohne menschliche Prüfung. Das Unternehmen bestreitet dies und hält dauerhafte Deaktivierungen nicht für vollständig automatisiert. Der Fall begann mit einer französischen Beschwerde, wurde aber in den Niederlanden geführt, wo Uber seinen europäischen Sitz hat.
Der rechtliche Punkt ist nicht der Algorithmus, sondern wer ihn umstoßen kann
Art. 22 verbietet automatisierte Systeme nicht. Er begrenzt Entscheidungen, die *ausschließlich* auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. Dann braucht es drei Dinge zugleich: eine wesentliche menschliche Beteiligung — bei jemandem, der Befugnis und Sachkunde hat, das Ergebnis zu ändern — die Möglichkeit der betroffenen Person, den eigenen Standpunkt darzulegen, und die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten. Die Behörde beanstandete außerdem die Verletzung des Rechts der Fahrer, über die Entscheidungsfindung informiert zu werden.
Warum es Mandanten trifft, die weit kleiner sind als Uber
- Personalauswahl mit automatischen Lebenslauf-Filtern: Wird eine Bewerbung vom System aussortiert und prüft niemand die Aussortierung, ist das eine automatisierte Entscheidung mit erheblicher Wirkung.
- Bonitäts- oder Zuverlässigkeitswerte, die ein Dienstleister berechnet: Verantwortlich bleibt, wer entscheidet, auch wenn der Wert von außen kommt.
- Betrugs- und Geldwäscheabwehrsysteme, die ein Konto oder eine Bestellung sperren. Die Sperre ist zulässig, das Fehlen eines menschlichen Auswegs nicht.
- Automatische Schichtzuteilung, Produktivitätswerte, von Software vorgeschlagene Suspendierungen: im Beschäftigungskontext ist die Schwelle der erheblichen Beeinträchtigung viel früher erreicht, als man denkt.
Das Dokument, das fast immer fehlt
Nicht die Datenschutzinformation, sondern die Beschreibung der Logik der Entscheidung, der Kriterien und der vorgesehenen Folgen — samt Nachweis, dass die menschliche Überprüfung existiert und das Ergebnis ändern kann. Wer sie erst nach der ersten Beschwerde schreibt, schreibt sie unter Druck und mit mitlesender Behörde.
Die Zahl, und was sie sagt
Achthundertfünfundzwanzig Millionen Euro. Es ist das zweithöchste je nach der DSGVO verhängte Bußgeld: höher sind nur die 1,2 Milliarden gegen Meta, 2023 in Irland wegen der Übermittlungen in die Vereinigten Staaten verhängt. Dieselbe niederländische Behörde hatte Uber bereits 2024 mit 290 Millionen belegt, in anderer Sache. Uber hat Rechtsmittel angekündigt und nennt das Bußgeld unverhältnismäßig; die heutigen Verfahren sähen eine menschliche Prüfung und einen Weg vor, Sperren anzufechten.
Offizielle Quelle:Autoriteit Persoonsgegevens — Mitteilung vom 21. August 2026Suchen Sie ein Werkzeug für Ihre Arbeit als Datenschutzbeauftragter?
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